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Nutzungsausfall in Gera

Nutzungsausfall in Gera: Geld für jeden Tag ohne Auto.

Für jeden Tag, an dem dein Auto nicht fahrbereit ist, steht dir Geld zu — auch dann, wenn du keinen Mietwagen genommen hast. Zwei Angaben entscheiden über die Summe, und beide kommen aus dem Gutachten.

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Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Nutzungsausfallentschädigung ist der Ausgleich dafür, dass du dein Fahrzeug nicht nutzen konntest. Sie wird pro Tag gezahlt, und sie setzt keinen Mietwagen voraus — es genügt, dass du das Auto hättest nutzen wollen und können.

Die Rechnung ist simpel: Tagessatz mal Ausfalltage. Nur stammen beide Zahlen nicht aus der Luft, sondern aus einer Einstufung und aus einer Dauer, die jemand ermitteln muss.

Nutzungsausfall berechnen: Tagessatz und Dauer

Der Tagessatz ergibt sich aus der Fahrzeuggruppe. Fahrzeuge werden nach Typ, Alter und Ausstattung in Gruppen eingeteilt; jede Gruppe hat einen festen Tagessatz. Ältere Fahrzeuge rutschen dabei um Gruppen nach unten, was regelmäßig übersehen wird.

Die Dauer kommt aus dem Gutachten. Bei einer Reparatur ist es die kalkulierte Reparaturdauer plus die Tage, die für Beschaffung und Werkstatttermin realistisch anfallen. Beim Totalschaden ist es die Wiederbeschaffungsdauer — die Zeit, die du brauchst, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden.

  • Fahrzeuggruppe — bestimmt den Tagessatz, Abstufung nach Alter beachten
  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer — steht im Gutachten und wird sonst geschätzt
  • Ausfallbeginn — regelmäßig der Unfalltag, nicht der Werkstatttermin
  • Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit — du musstest das Auto nutzen wollen und dazu in der Lage sein

Warum der Ausfall in Gera schwerer wiegt

Gera ist eine Flächenstadt: 152 Quadratkilometer, 28 Ortsteile, 628 Einwohner je Quadratkilometer. Die Stadtbahnlinie 1 verbindet Untermhaus im Nordwesten mit Zwötzen im Süden und deckt damit eine Achse ab — aber eben eine. Wer in einem Randortsteil wohnt und in einem anderen arbeitet, ersetzt sein Auto nicht durch eine Fahrkarte.

Dazu kommt das Pendeln über die Stadtgrenze. Fernverkehr hält in Gera nicht; Hauptbahnhof und Gera Süd werden von Erfurter Bahn, Deutscher Bahn und Vogtlandbahn bedient. Für Wege nach Bad Köstritz, Ronneburg oder Weida ist das Auto in der Praxis der Standard.

Für die Abrechnung heißt das: Die Ausfalltage sind hier selten ein theoretischer Posten. Sie sind der Grund, warum sich viele Betroffene sofort einen Mietwagen nehmen — obwohl die Entschädigung ohne Mietwagen oft der ruhigere Weg ist.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Beides zugleich geht nicht. Nimmst du einen Mietwagen, werden dessen Kosten erstattet — allerdings nur in angemessener Höhe und in einer Klasse unterhalb deines eigenen Fahrzeugs, weil du eigene Betriebskosten sparst. Verzichtest du auf den Mietwagen, bekommst du die Nutzungsausfallentschädigung.

Rechnerisch ist der Verzicht oft die bessere Wahl, vor allem bei kurzen Ausfallzeiten und bei den Unfallersatztarifen, an denen sich Versicherer regelmäßig reiben. Wer wenig fährt, fährt mit der Entschädigung meist besser; wer täglich zur Arbeit pendelt, eher mit dem Mietwagen.

50 € / Tag

Tagessatz laut Gutachten für einen SUV der Gruppe G, Mietwagenklasse 6.

5–6 Arbeitstage

Ausgewiesene Reparaturdauer in derselben Akte — daraus ergeben sich die Ausfalltage.

12–14 Kalendertage

Wiederbeschaffungsdauer beim Totalschaden, also die Zeit bis zum Ersatzfahrzeug.

Alle drei Werte stammen aus abgeschlossenen Akten des Betriebs, nicht aus Beispielrechnungen.

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Fragen & Antworten

Fragen zu Nutzungsausfall

Ich habe ein Zweitauto. Steht mir der Nutzungsausfall trotzdem zu?

In der Regel nicht. Steht ein gleichwertiges Fahrzeug bereit, fehlt der Ausfall. Bei einem deutlich kleineren oder anders genutzten Zweitwagen kann es anders aussehen — das gehört in den Einzelfall und nicht in eine Pauschalaussage.

Wie viele Tage werden bezahlt?

So viele, wie im Gutachten begründet sind: Reparaturdauer plus die Zeit für Terminvereinbarung und Ersatzteilbeschaffung, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Verzögerungen, die du nicht zu verantworten hast, zählen mit; wer wochenlang nicht reagiert, riskiert die Kürzung.

Das Auto war noch fahrbereit. Gibt es dann etwas?

Nur eingeschränkt. War das Fahrzeug verkehrssicher und nutzbar, fehlt der Ausfall für die Zeit bis zur Werkstatt. Für die Tage in der Werkstatt bleibt der Anspruch bestehen. Ist die Verkehrssicherheit dagegen beeinträchtigt, zählt der Ausfall ab dem Unfalltag.

Muss ich sofort reparieren lassen?

Nein, aber du darfst den Schaden auch nicht unnötig ausdehnen. Wer den Auftrag nach dem Gutachten zügig erteilt, ist auf der sicheren Seite. Wartest du wochenlang, wird die Versicherung die zusätzlichen Tage streichen — und damit liegt sie oft richtig.

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Ruf an oder schick das Formular ab. Im Gespräch klären wir die Haftung, ob sich ein Gutachten für dich rechnet, wer es bezahlt und wann ich am Fahrzeug sein kann — auch dann, wenn am Ende kein Auftrag daraus wird.

Telefon
01579 2834918
Büro
Berliner Str. 19, 07545 Gera
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