Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist kein Schrotthaufen. Er liegt vor, sobald die Instandsetzung teurer wäre als die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Das Auto kann dabei durchaus noch fahren.
Abgerechnet wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Zahlen stammen aus dem Gutachten, und beide werden von der Gegenseite regelmäßig angegriffen — die eine nach unten, die andere nach oben.
Wiederbeschaffungswert und Restwert: die zwei Zahlen
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du auf dem regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsstest — gleiche Ausstattung, vergleichbare Laufleistung, vergleichbarer Zustand. Beim Restwert läuft die Frage andersherum: Was zahlt jemand für den Wagen so, wie er nach dem Unfall dasteht — und zwar hier in Ostthüringen und nicht irgendwo.
Aus einer abgeschlossenen Akte: SUV, Baujahr 2013, 215.786 Kilometer. Kalkulierte Instandsetzung 10.952,18 Euro, Fahrzeugwert 10.133 Euro. Reparieren lohnte nicht mehr; abgerechnet wurden 10.133 Euro abzüglich 1.040 Euro Restwert.
An dieser zweiten Zahl entscheidet sich, wie viel überweisen wird. Jeder Euro, den der Restwert zu hoch angesetzt wird, fehlt dir am Ende — und der Wagen bleibt trotzdem in deiner Einfahrt stehen, wenn sich der Bieter nicht meldet.
Restwertgebote aus Onlinebörsen: der Streitpunkt
Häufig liegt dem Versicherer schon ein Gebot aus einer bundesweiten Restwertbörse vor, bevor du überhaupt mit dem Suchen angefangen hast. Dahinter stehen meist Aufkäufer aus dem Ausland, und ihr Gebot hängt an Bedingungen: Abholung nur zu bestimmten Zeiten, Zustand exakt wie beschrieben, manchmal Barzahlung. Der Betrag liegt regelmäßig über dem, was auf dem hiesigen Markt tatsächlich gezahlt wird.
Maßgeblich ist der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt, nicht der Höchstbietende eines Sondermarkts. Ich ermittle ihn deshalb aus Angeboten, die für dich in Ostthüringen erreichbar sind, und lege die Herkunft im Gutachten offen.
Kommt später ein höheres Gebot der Versicherung, ist das kein Grund zur Panik. Entscheidend ist, ob es dir zum Zeitpunkt der Veräußerung vorlag. Halte deshalb Rücksprache, bevor du verkaufst — ein Anruf spart hier regelmäßig vierstellige Beträge.
Die 130-Prozent-Regel: reparieren trotz Totalschaden
Bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts darf die kalkulierte Instandsetzung reichen, ohne dass dein Anspruch auf eine Reparatur entfällt. Ersetzt wird sie dann, obwohl rechnerisch längst ein Totalschaden vorliegt — die Bedingungen sind allerdings streng: fachgerechte und vollständige Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens, und das Fahrzeug muss anschließend mindestens sechs Monate weitergefahren werden.
Teilreparatur oder Verkauf innerhalb der Frist lassen den Anspruch entfallen — dann bleibt es bei der Abrechnung über Wiederbeschaffungs- minus Restwert, und die Differenz trägst du.
Ob sich das rechnet, hängt am Einzelfall: bei einem gepflegten Fahrzeug mit bekannter Historie oft ja, bei hoher Laufleistung selten. Diese Rechnung mache ich vor der Entscheidung mit dir, nicht danach.
4.600 €
Wiederbeschaffungswert eines Vans, dessen Instandsetzung 13.298,81 Euro gekostet hätte.
20 €
Ermittelter Restwert in derselben Akte. Jeder Euro davon wird von der Auszahlung abgezogen.
289 %
Verhältnis von Instandsetzung zu Fahrzeugwert. Ab 100 Prozent wird über den Restwert abgerechnet.
Alle drei Werte stammen aus abgeschlossenen Akten des Betriebs, nicht aus Beispielrechnungen.