Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist kein Schrotthaufen. Er liegt vor, sobald die Instandsetzung teurer wäre als die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Das Auto kann dabei durchaus noch fahren.
Abgerechnet wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Zahlen stammen aus dem Gutachten, und beide werden von der Gegenseite regelmäßig angegriffen — die eine nach unten, die andere nach oben.
Wiederbeschaffungswert und Restwert: die zwei Zahlen
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du auf dem regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsstest — gleiche Ausstattung, vergleichbare Laufleistung, vergleichbarer Zustand. Der Restwert ist das, was dein beschädigtes Fahrzeug jetzt noch bringt.
Aus einer abgeschlossenen Akte: SUV, Baujahr 2013, 215.786 Kilometer. Kalkulierte Instandsetzung 10.952,18 Euro, Fahrzeugwert 10.133 Euro. Reparieren lohnte nicht mehr; abgerechnet wurden 10.133 Euro abzüglich 1.040 Euro Restwert.
An dieser zweiten Zahl entscheidet sich, wie viel überweisen wird. Jeder Euro, den der Restwert zu hoch angesetzt wird, fehlt dir am Ende — und der Wagen bleibt trotzdem in deiner Einfahrt stehen, wenn sich der Bieter nicht meldet.
Restwertgebote aus Onlinebörsen: der Streitpunkt
Versicherer legen gern Gebote aus überregionalen Restwertbörsen vor. Das sind oft Aufkäufer aus dem Ausland, deren Angebot an Bedingungen hängt: Abholung nur zu bestimmten Zeiten, Zustand exakt wie beschrieben, manchmal Barzahlung. Und es ist regelmäßig deutlich höher als das, was auf dem hiesigen Markt tatsächlich gezahlt wird.
Maßgeblich ist der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt, nicht der Höchstbietende eines Sondermarkts. Ich ermittle ihn deshalb aus Angeboten, die für dich in Ostthüringen erreichbar sind, und lege die Herkunft im Gutachten offen.
Kommt später ein höheres Gebot der Versicherung, ist das kein Grund zur Panik. Entscheidend ist, ob es dir zum Zeitpunkt der Veräußerung vorlag. Halte deshalb Rücksprache, bevor du verkaufst — ein Anruf spart hier regelmäßig vierstellige Beträge.
Die 130-Prozent-Regel: reparieren trotz Totalschaden
Liegen die Reparaturkosten bis zu dreißig Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kannst du unter Umständen trotzdem reparieren lassen und die Kosten ersetzt bekommen. Die Bedingungen sind streng: fachgerechte und vollständige Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens, und du musst das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Teilreparatur oder Verkauf innerhalb der Frist lassen den Anspruch entfallen — dann bleibt es bei der Abrechnung über Wiederbeschaffungs- minus Restwert, und die Differenz trägst du.
Ob sich das rechnet, hängt am Einzelfall: bei einem gepflegten Fahrzeug mit bekannter Historie oft ja, bei hoher Laufleistung selten. Diese Rechnung mache ich vor der Entscheidung mit dir, nicht danach.
4.600 €
Wiederbeschaffungswert eines Vans, dessen Instandsetzung 13.298,81 Euro gekostet hätte.
20 €
Ermittelter Restwert in derselben Akte. Jeder Euro davon wird von der Auszahlung abgezogen.
289 %
Verhältnis von Instandsetzung zu Fahrzeugwert. Ab 100 Prozent wird über den Restwert abgerechnet.
Alle drei Werte stammen aus abgeschlossenen Akten des Betriebs, nicht aus Beispielrechnungen.