Ein Unfallgutachten ist die Bestandsaufnahme, auf die sich später alle berufen: du, die gegnerische Versicherung, die Werkstatt und im Streitfall das Gericht. Es hält fest, was beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet, wie viel Wert das Fahrzeug allein durch den Unfall verliert und wie lange es ausfällt.
Der Zeitpunkt entscheidet dabei mehr als alles andere. Sobald repariert wird, ist der Zustand vor der Reparatur nur noch das, was jemand fotografiert hat. Deshalb ist der erste Anruf wichtiger als der beste Text im Gutachten.
Unfallgutachten Gera: was drinsteht
Die Kalkulation ist der umfangreichste Teil, aber nicht der einzige. Ein vollständiges Gutachten beziffert fünf Positionen, und drei davon werden regelmäßig übersehen, wenn nur ein Kostenvoranschlag vorliegt — sie stehen weiter unten einzeln aufgeschlüsselt.
Termin am Fahrzeug in Gera, nicht am Schreibtisch
Ich komme dorthin, wo das Auto steht. Auf die Stellplatzanlage in Lusan, in den Hinterhof in der Innenstadt, auf die Auffahrt in Langenberg oder Liebschwitz, auf den Werkstatthof, aufs Betriebsgelände an der B 2. Auf 152 Quadratkilometern Stadtgebiet ist das keine Nebensächlichkeit: Zwischen zwei Geraer Adressen können zwölf Kilometer liegen.
Die Aufnahme dauert je nach Umfang dreißig bis fünfundvierzig Minuten. Ich fotografiere jeden Schadenbereich einzeln, mit Maßstab und aus mehreren Winkeln, dazu Fahrzeugdaten, Laufleistung und Vorschäden. Danach brauchst du nichts weiter zu tun.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, lass es stehen, wo es steht. Jeder zusätzliche Transport kostet Geld und kann die Schadenlage verändern — und Standkosten laufen weiter, solange nichts entschieden ist.
Wo in Gera die schweren Schäden entstehen
Gera hängt mit drei eigenen Anschlussstellen an der A4: Gera-Langenberg im Norden, Gera in der Mitte, Gera-Leumnitz im Osten. Dazu kommen drei Bundesstraßen, die sich im Stadtgebiet kreuzen — die B 2 von Hof nach Zeitz und Leipzig, die B 7 von Altenburg nach Jena und Erfurt, die B 92 Richtung Greiz und Plauen.
Auf diesen Achsen sieht ein Schaden anders aus als in der Wohnstraße. Beim Auffahrunfall im Rückstau geht die Kraft durch den Stoßfängerträger in die Längsträger; sichtbar ist davon oft nur ein verschobenes Kennzeichen. In der Wohnstraße und auf der Stellplatzanlage passiert das Gegenteil: angeschobene Kunststoffteile, Lack des anderen Fahrzeugs im eigenen Blech, verzogene Anbauteile.
Beides gehört unterschiedlich dokumentiert. Beim Anstoß zählt die Höhe der Schadenstelle über der Fahrbahn, weil sie zum Gegner passen muss. Beim Schaden an der Seite zählt die Richtung, in die der Lack verrieben wurde. Wer nur das kaputte Teil fotografiert, hat für beides zu wenig.
Kosten: bei unverschuldetem Unfall zahlst du nichts
Mein Honorar gehört zum Schaden. Bei klarer Haftung trägt es die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, nicht du. Du trittst mir den Anspruch darauf ab, den Rest kläre ich mit der Versicherung. Eine Rechnung bekommst du nicht.
Zwei Fälle sind anders, und beide bespreche ich vorher statt hinterher. Trägst du eine Mitschuld, zahlt die Gegenseite nur ihren Anteil. Und liegt der Schaden unter rund 750 Euro, gilt er als Bagatellschaden — dann übernimmt die Gegenseite die Gutachterkosten meist nicht, und ein Kostenvoranschlag ist der richtigere Weg.
- Schadenhöhe
- Die Instandsetzungskosten inklusive Mehrwertsteuer, kalkuliert nach Herstellervorgaben mit Arbeitswerten, Lackierstufen und Ersatzteilpreisen.
- Wertminderung
- Der Betrag, den das Fahrzeug als Unfallwagen beim Verkauf weniger bringt. Steht in keinem Kostenvoranschlag und wird nur gezahlt, wenn er beziffert ist.
- Nutzungsausfall
- Entschädigung je Tag ohne fahrbereites Auto, abgeleitet aus Fahrzeuggruppe und der im Gutachten ausgewiesenen Dauer.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Fahrzeugwert vor dem Unfall und Wert des beschädigten Fahrzeugs. Sie greifen, sobald die Reparatur teurer wäre als der Wagen.
- Bilddokumentation
- Jeder Schadenbereich einzeln, mit Maßstab und in nachvollziehbarer Reihenfolge — die Grundlage, wenn später jemand widerspricht.
3.887,49 €
Schadenhöhe in einer Akte, die nach verkratztem Stoßfänger und Kotflügel aussah. Darin 150 Euro Wertminderung.
18.022,68 €
Schadenhöhe bei einem vier Jahre alten SUV mit 22.070 Euro Fahrzeugwert — Reparatur, kein Totalschaden.
13.298,81 €
Kalkulierte Instandsetzung bei einem Van mit 4.600 Euro Fahrzeugwert. Abgerechnet wurde der Totalschaden.
Alle drei Werte stammen aus abgeschlossenen Akten des Betriebs, nicht aus Beispielrechnungen.