Einsatzgebiet
Kfz-Gutachter für Gera-Untermhaus
Untermhaus liegt gut einen Kilometer nordwestlich des Zentrums an der Weißen Elster und bildet den nördlichen Endpunkt der Stadtbahnlinie 1.
Ortsteil von Gera, rund 4.900 Einwohner
Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahren kann, entstehen von der ersten Stunde an Kosten, die niemand auf der Rechnung hat: Bergung, Abschleppen, Standgebühr. Sie gehören zum Schaden und sind erstattungsfähig — aber nur, wenn sie belegt sind und nicht ausufern.
Deshalb die wichtigste Regel gleich zu Anfang: Lass das Fahrzeug möglichst dort stehen, wo es abgestellt wurde, und ruf an, bevor du es ein zweites Mal transportieren lässt.
Nicht fahrbereit nach dem Unfall: die ersten Schritte
Zuerst geht es um die Verkehrssicherheit, nicht um Papiere. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher — Beleuchtung, Lenkung, Räder, austretende Betriebsstoffe —, darf es nicht bewegt werden, auch nicht ein paar Meter weiter.
Der Abschleppdienst bringt es üblicherweise zum nächstgelegenen geeigneten Platz. Genau da sollte es bleiben, bis die Aufnahme erfolgt ist. Jeder weitere Transport kostet Geld, das begründet werden muss, und kann das Schadenbild verändern.
Nicht fahrbereite Fahrzeuge nehme ich vorrangig auf. Der Grund ist wirtschaftlich: Standkosten und Ausfalltage laufen weiter, solange nichts entschieden ist.
- Abschleppdienst und Bergungsbeleg aufheben — beides gehört zum Schaden
- Standort schriftlich festhalten, samt Datum der Einlagerung
- Nicht in eine Werkstatt schleppen lassen, die sofort mit der Demontage beginnt
- Kennzeichen und Papiere sichern, bevor das Fahrzeug irgendwo steht
Standkosten und Ausfalltage: wer zahlt was
Standkosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung, allerdings nur in angemessenem Umfang. Angemessen heißt: für die Zeit, die du zur Klärung brauchst, nicht für Wochen, in denen nichts passiert.
Parallel läuft der Nutzungsausfall. Er beginnt regelmäßig am Unfalltag und endet mit dem Ende der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Beide Zeiträume ergeben sich aus dem Gutachten und nicht aus einer Schätzung im Nachhinein.
Für Untermhaus kommt eine praktische Erleichterung dazu: Die Stadtbahnlinie 1 führt von hier bis nach Zwötzen quer durch die Stadt. Wer nur innerhalb Geras unterwegs ist, überbrückt ein paar Tage damit. Für Fahrten ins Umland gilt das nicht.
Weitere Bereiche im Einsatzgebiet
Schadenaufnahme in Untermhaus
Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht. Ein Anruf genügt, um einen Termin festzulegen.
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten.